Räumung Untermieter mit eV - kompliziert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

19.07.2021, 10:03

Aaaaaaalso.......

Wir sind für eine Wohnungsgesellschaft bzw. deren Hausverwaltung tätig. So weit, so gut.
Das Übliche.... Mietschulden ohne Ende - Räumungsverfahren gegen Mieterin - VU - Räumungsauftrag an GVZ....

Dann die Mitteilung, dass die Mieterin dort gar nicht wohnt, sondern untervermietet hat, Untermieter ist auch dort gemeldet. Da wir gegen den Untermieter keinen Beschluss haben, keine Räumung...

Einstweiliges Verfügungsverfahren - Ausfertigung bekommen - vertretender Kollege hat die Ausfertigung an den Untermieter zustellen lassen - ist noch unterwegs.

Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter? Brauche ich dafür vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung? Oder kann ich mit der zurückgesandten, zugestellten beglaubigten Abschrift meines Beschlusses den Räumungsantrag auf den Weg bringen?

Oder finde ich den zuständigen GVZ raus und stelle nachträglich den Räumungsantrag, weil er die Unterlagen eh schon hat?

Sorry, aber die Dreistigkeit, die Miete nicht zu zahlen und unterzuvermieten, hatte ich noch nie. :oops:

Bin für jeden Tipp dankbar und entschuldige mich im Voraus, falls es so einen Post schon gab. Ich habe alles Mögliche in der Suchfunktion eingegeben, aber nichts Passendes gefunden.
Muedmaus
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#2

19.07.2021, 12:14

Ich lasse meine Fragen mal hier stehen, beantworte sie aber auch. Vielleicht hilft es irgendwem ja mal weiter. :lol:

Dem Gerichtsvollzieher reicht tatsächlich die beglaubigte Abschrift, die er eh in den Händen hält, weil er sie mit der zuzustellenden Ausfertigung vergleichen kann.

Wir hätten den Räumungsantrag sofort mit stellen können. Jetzt bittet er im Nachhinein den Räumungsantrag (nicht vergessen den Titel gegen die eigentliche Mieterin mitzuschicken und im Antrag zu erwähnen!!!) schnellstens vorab per Mail zu senden und dann im Original an die GVZ-Verteilerstelle. Gleichzeitig bittet er um Überweisung eines Vorschusses und dann stellt er den Beschluss aus dem eV-Verfahren zusammen mit unserem Räumungsantrag zu und dann setzt er für nächsten Monat den Räumungstermin an.
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