Titelherausgabe Holschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Refa-99
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#1

13.07.2021, 12:54

Hallo zusammen,

unsere Mandantin wurde zur Zahlung eines Geldbetrags an einen Gläubiger in Bremen verurteilt. Der Prozess und auch der Wohnort unserer Mandantin ist in Bayern.

Nach Zahlung haben wir die Gegenseite aufgefordert, den Titel zu übersenden. Das wurde verweigert, weil es sich bei der Titelherausgabe nach der Rspr um eine Holschuld handelt (das stimmt wohl, aber die Übersendung ist doch allgemein üblich).

Wisst ihr, was man da machen kann oder habt sonst einen Tipp? Wir haben nicht vor, nur deswegen nach Bremen zu fahren oder jemanden nur dafür zu beauftragen…
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Refa-99
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#2

13.07.2021, 12:55

Ach ja: der Gegner hat uns eine Frist zur Abholung gesetzt, danach will er den Titel auf die Kosten der Mandantin beim Gericht hinterlegen

Wir haben natürlich angeboten, die Kosten für die Post zu zahlen und auf Ansprüche wegen Verlust auf dem Postweg zu verzichten
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#3

13.07.2021, 13:11

Weglegen.

Wurde hier auch schon oft genug behandelt, das Thema.
Refa-99
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#4

13.07.2021, 15:35

Einfach ablegen geht bei uns eher nicht, weil der gegnerische RA unter Fristsetzung zur Abholung aufgefordert hat und wir dann in Gläubigerverzug geraten würden.
Mein Chef will morgen mal mit ihm telefonieren und schauen, ob sich das regeln lässt
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#5

13.07.2021, 16:04

Tja, Ihr habt angefangen. :cowboy Warum verzichtet Ihr nicht auf den Herausgabeanspruch?
Refa-99
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#6

14.07.2021, 09:15

Gute Frage, vielleicht will er das zukünftig so machen.

Bisher war er etwas paranoid, dass mit dem Titel nach 25 Jahren nochmal vollstreckt wird (durch die Erben etc) und dass die Mandanten die Zahlung dann nicht mehr nachweisen können.
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paralegal6
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#7

15.07.2021, 12:36

Einfach Schreiben anfordern dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden
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