Gerichtskosten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
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#1

13.07.2021, 09:10

Erst einmal einen guten Morgen in die Runde

Und schon gehts los:

Ich hatte immer im Hinterkopf, dass man auch bei zwei Schuldnern nur einmal Gerichtskosten zahlen muss. Verwechsel ich da etwas? Das Gericht bittet nämlich um Einzahlung weiterer Gerichtskosten, da gegen zwei Schuldner ein Pfüb erlassen werden soll.


Danke schon einmal
Refa-99
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#2

13.07.2021, 09:34

Da gibt es mehrere Konstellationen, die man unterscheiden muss. Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 96154.html
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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