Pfändung erweitern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1

12.07.2021, 10:21

Folgender Sachverhalt:

Wir vertreten die Kindesmutter und zwei Kinder im Kindesunterhaltsverfahren gegen den Kindesvater. Ein Kind ist mittlerweile volljährig und wird wegen des laufenden Unterhaltes anderweitig vertreten, den Unterhaltsrückstand bis zum Eintritt der Volljährigkeit hat es an die Mutter abgetreten.
Die Vollstreckung (Pfändung) läuft aus Unterhaltsverpflichtungsurkunden. Die Unterhaltsrückstände sind zwischenzeitlich im Rahmen der Pfändung ausgeglichen.

Zusätzlich zu diesen Unterhaltsverpflichtungsurkunden gibt es nun einen Unterhaltsvergleich, in dem Beträge über die Verpflichtungsurkunden hinaus vereinbart worden sind (u. a. 128 % statt 110 %).

Nun zu meiner Frage:

Ist es möglich, die Pfändung rangwahrend um die höheren Beträge aus dem Vergleich zu erweitern? Oder muss ich mit dem neuen Titel einen komplett neuen Pfüb machen und mich damit "hinten anstellen"?
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#2

12.07.2021, 19:26

sh161 hat geschrieben:
12.07.2021, 10:21

Ist es möglich, die Pfändung rangwahrend um die höheren Beträge aus dem Vergleich zu erweitern?
Nein.
sh161 hat geschrieben:
12.07.2021, 10:21

Oder muss ich mit dem neuen Titel einen komplett neuen Pfüb machen und mich damit "hinten anstellen"?
So läuft es.
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sh161
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#3

13.07.2021, 09:09

Schade. Hätte ja klappen können. Danke
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