Hallo,
Forum wurde durchsucht, aber leider keine Antwort gefunden :
Wird Zwangshaft in Familiensachen von Amts wegen vollstreckt?
In einer Unterhaltsache ist Gegner zur Auskunftserteilung verpflichtet worden, Auskunft wurde nicht erteilt. Zwangsgeldbeschluss liegt vor.
Zwangsgeld konnte nicht beigetrieben werden, Antrag auf Haftbefehl - Haftbefehl wurde erlassen. Das Gericht hat uns allerdings nur eine Kopie des Haftbefehls "zur Kenntnisnahme" übersandt.
Danke für eine kurze Antwort.
Vollstreckung Zwangshaft
- Sprengmann
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 28.10.2008, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: ReNoStar
Ich weiss, dass ich nicht weiss.