Kosten Erzwingungshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Refa-99
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#1

08.07.2021, 11:32

Hallo zusammen,

wenn wir für eine Mandantin beantragen, dass der Schuldner bei verweigerter VA in Erzwingungshaft genommen werden soll, wer muss dann die Haftkosten tragen? Und ggf wo in der ZPO steht das?

Aus Interesse: wenn es der Staat trägt, besteht dann ein Regressanspruch gegen den Schuldner?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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#2

08.07.2021, 11:40

Refa-99
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#3

08.07.2021, 11:47

Danke!

Mein Problem ist noch, dass wir am Anfang ja nicht wissen, wie lange der Schuldner in Erzwingungshaft ist. Muss man dann vorsorglich für die maximalen 6 Monate Vorschuss zahlen (also einen hohen 5-stelligen Betrag)?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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sh161
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#4

08.07.2021, 12:43

Refa-99 hat geschrieben:
08.07.2021, 11:47
Danke!

Mein Problem ist noch, dass wir am Anfang ja nicht wissen, wie lange der Schuldner in Erzwingungshaft ist. Muss man dann vorsorglich für die maximalen 6 Monate Vorschuss zahlen (also einen hohen 5-stelligen Betrag)?
Wieso denn fünfstellig?
"Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen."
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Refa-99
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#5

08.07.2021, 12:45

:Oh, zu schnell gelesen. Ich bin direkt von Tagessätzen ausgegangen :patsch
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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