Pfändung Rente und Eigengeld - Schuldnerin in Haft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mausezahn
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#1

07.07.2021, 11:23

Hallo zusammen :wink2

ich soll die Rente der Schuldnerin pfänden (1.065,57 EUR), die aber zur Zeit in der JVA einsitzt. Die Rente liegt zwar unter der Pfändungsgrenze aber eigentlich wird sie ja momentan zum Lebensunterhalt nicht benötigt :kopfkratz
Woher weiß ich, ob sie dort arbeitet bzw. krieg ich von der JVA überhaupt Auskunft? Kann ich das Eigengeld auch pfänden? Wenn ja, muss das Eigengeld + Rente zusammengerechnet werden (§ 850 e Nr. 2 ZPO)?
Wen muss ich als Drittschuldner im Pfändungsantrag benennen?

Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Lieben Dank im Voraus.
Sylvia1964
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#2

08.07.2021, 11:13

Hallo Mausezahn,
leider kann ich nur mit mehr Fragen als Antworten zu Deiner Anfrage beisteuern. Vielleicht gibt es aber bereichernde weitere Erfahrungen oder Beiträge. Ich bin gespannt.

Dankenswerterweise habe ich Zugang zur ReNoSmart Online-Bibliothek. Dort ist im Fachbuch von Frank-Michael Goebel, "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" auf Seite 983 zu lesen, dass Arbeitseinkommen, soweit es nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag oder zur Bildung von Überbrückungsgeld benötigt wird, dem Eigengeld des Inhaftierten zuzuführen ist. Eigengeld ist pfändbar.

Ob die Rente nach Inhaftierung über die JVA-Verwaltung fließt, kann ich Dir nicht sagen. Ob eine Schuldnerin im Rentenalter in der JVA zusätzlich einer Arbeit nachgeht, finde ich ebenfalls fraglich und eher unwahrscheinlich.
Die Rente wird evtl. benötigt, um Wohnraum und lfd. Kosten während der Haftzeit zu finanzieren, wenn die Haft lediglich eine überschaubare Zeit betrifft. Hier sehe ich die Gefahr, dass die Schuldnerin sich vielleicht erfolgreich gegen die Vollstreckung zur Wehr sehen kann und dann bleiben bei Eurem Mandant nur Frust, Ärger und vor allem zusätzliche Kosten.
Habt ihr nähere Erkenntnisse zur persönlichen Situation bei der Schuldnerin?

Drittschuldner für Eigengeld ist in der Regel der/die Leiter/in der betreffenden JVA. Da gibt es in den Bundesländern Unterschiede (siehe Seite 982 - vorgenanntes Buch)
Mausezahn
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#3

08.07.2021, 13:56

Das hört sich alles nicht so vielversprechend an. Trotzdem danke für deine Mühe. :thx
Ich werd die Sache nochmal mit meinem Chef besprechen, dann sehen wir weiter. Die Schuldnerin hat in der Tag schon ein Vermögensverzeichnis abgegeben.
Vielleicht kommen ja noch weitere Antworten die hilfreich sind.
Geiselmann
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#4

08.07.2021, 18:20

NJVollzG §§ 47, 50; StVollzG § 51 (Überbrückungsgeld)
1. Ein Überbrückungsgeld ist nicht zu bilden, wenn der Strafgefangene eine Rente bezieht, die ihn in die Lage versetzt, den Lebensunterhalt für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sicher zu stellen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. OLG Celle, Nds. RPfl. 2008, ili).
2. Hiervon kann nicht mehr die Rede sein, wenn der Strafgefangene nur eine Kleinstrente bezieht und deshalb die Befürchtung besteht, dass er nach seiner Haftentlassung zusätzlich zum notwendigen Lebensunterhalt soziale Leistungen beziehen muss. Mit Hilfe der Rente bereits angespartes Vermögen hat wegen dessen fehlender Unpfändbarkeit bei der Beurteilung regelmäßig außen vor zu bleiben.
- OLG Celle, Beschl. v. 27.5.2011, 1 Ws 179/11 (StrVollz), Rpfleger 9-10/2011, 565 -

Man könnte das Eigengeld pfänden und unter Bezugnahme auf die o.g. beantragen, dass kein Überbrückungsgeld gebildet wird.
Ansonsten kann das Eigengeld nach meiner Ansicht nicht mit der Rente zusammen gerechnet werden, da Eigengeld nicht nach §§ 850cff gepfändet wird.

S. Geiselmann
Mausezahn
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#5

09.07.2021, 08:50

Vielen Dank für die weiteren Ausführungen.
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pasc1976
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#6

12.07.2021, 12:33

Hallo Mausezahn,

ich hatte vor einigen Jahren den gleichen Fall.

Ich hatte die Rente gepfändet und in meinen Pfüb den Antrag gestellt, den Selbstbehalt auf 300,- € herunterzusetzen. Die geltenden Pfändungsgrenzen sind hier unrelevant, da die Schuldnerin für die Zeit, in welcher sie inhaftiert hat, keine Ausgaben für Miete, Lebensmittel etc. hat. Dieser Antrag ist auch durchgegangen und ich habe jeden Monat über 800,- € aus der Rente erhalten.
LG pasc1976
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