Hallo,
ich habe nun die Drittauskünfte von der Gerichtsvollzieherin vorliegen und ich habe echt keinen Plan was ich jetzt tun soll.
Sorry ich bin halt echt lange raus, was Zwangsvollstreckung angeht.
Ich habe die Bankverbindung - okay ist klar da wäre jetzt PfÜB möglich. Aber die Bank kenn ich auch nicht Olinda in Berlin
Aber habe jetzt auch Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt von diversen Fahrzeugen mit dem Vermerk Arbeitsgang 7 - Außerbetriebssetzung am 22.04.2020. Laut Kraftfahrtbundesamt heißt dies, dass das KfZ entweder verschrottet oder verkauft wurde. Wie kann ich jetzt herausfinden, ob das Fahrzeug verkauft wurde. Geht das überhaupt.
Hinweis: Es handelt sich um eine Autolackierei
Durchsuchungsbeschluss liegt hier schon vor. Habe diesen ruhend gestellt, da wir erst die Drittauskünfte abwarten wollten.
Ich weiß jetzt nicht wie ich am Besten vorgehen soll.
Wenn mir jmd. helfen könnte wäre super.
Drittauskünfte - was nun
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 347
- Registriert: 22.08.2020, 14:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin
Je nachdem wie hoch die Forderung ist, würde ich jetzt einen PfüB machen. Ob du die Bank kennst oder nicht, ist dafür erstmal egal.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
Auch wenn es schon eine Weile her ist... darf ich dich fragen, ob die Pfändung bei Olinda erfolgreich war und welche Anschrift du benutzt hast? Ich habe vor, ebenfalls dort zu pfänden.
VG und Danke
VG und Danke
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Sie war zuletzt 2021 angemeldet...
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 22
- Registriert: 23.09.2022, 12:25
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
- Wohnort: Bayern
Hallo, ich hatte erst in diesem Beitrag von einer Pfändung bei der OLINDA berichtet: viewtopic.php?f=41&t=98285&p=2099900#p2099900
OLINDA hatte sich übrigens auch auf unser Zahlungsverbot per Mail gemeldet, den Eingang bestätigt und mitgeteilt, falls bis zum (Datum) kein PfÜB eingeht, das Konto wieder freigegeben wird. Also die sind sehr unkompliziert. Anschrift hatte ich die folgende: OLINDA Zweigniederlassung Deutschland, v.d.d. ständigen Vertreter Lukas Zörner, Warschauer Platz 11-13, 10245 Berlin
OLINDA hatte sich übrigens auch auf unser Zahlungsverbot per Mail gemeldet, den Eingang bestätigt und mitgeteilt, falls bis zum (Datum) kein PfÜB eingeht, das Konto wieder freigegeben wird. Also die sind sehr unkompliziert. Anschrift hatte ich die folgende: OLINDA Zweigniederlassung Deutschland, v.d.d. ständigen Vertreter Lukas Zörner, Warschauer Platz 11-13, 10245 Berlin
Wir hatten mal einen Schuldner der ein Konto bei Bunq (Niederlande) hatte. Pfändungen müssen in diesem Fall "ausschließlich" über die Deutsche Niederlassung laufen, da nur diese dem deutschen Gesetz unterliegen.