ZV nach Luxemburg - Schuldner verzogen

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Ryutsun
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#1

30.06.2021, 11:22

Moin, direkt nochmal ein ZV Problem.

Haben ein vollstreckbares Urteil sowie ein Urteil über die Berufungszurückweisung + vollstr. KFB für beide Instanzen.

Nun ist der Schuldner laut EMA nach Luxemburg verzogen. Nach Anfrage beim dortigen Bürgeramt wurde uns mitgeteilt, dass die uns keine Auskünfte geben dürfen wegen, ich zitiere mal aus dem Schreiben:

"...Ihrer Anfrage keine Folge leisten können, dies in Übereinkunft mit dem Gesetz vom 19. Juni 2013 über die Identifizierung natürlicher Personen, den nationen Personalausweis, die kommunalen Register natürlicher Personen. In der Tat, zum Schutz der Privatspähre von Personen und damit auch ihrer persönlichen Daten, sind wir nicht befugt Informationen auf Grundlage unseres Melderegisters preiszugeben. Solche Mitteilungen sind uns nach Artikel 41 des oben genannten Gesetzes klar untersagt."

Dann zitiert man mir den § auf franz. und gibt abschließend folgende Info:

"Falls Sie Forderungen gegenüber diesen personen haben und Sie die Informationen benötigen um einen Zahlungsbefehl (gem. Art. 129ss neue ZPO) zu beantragen bzw. ein Verfahren für eine Lohn- oder Gehaltspfändung einzuleiten, müssen wir gemäß Art. 1 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 1978 die Verordnung eines luxemburgischen Friedensrichters erhalten."

Nun. Einen Zahlungbefehl will ich nicht, habe ja bereits einen Titel. Diesen muss ich vermutlich noch beim entsprechenden Gericht als euroäischen Vollstreckungstitel benantragen, oder?
Weiß dann aber immer noch nicht wo Kollege Helm wohnt. Muss der europ. Titel dann übrigens auch nochmal dem Schuldner zugestellt werden oder ist das nur für uns als Gläubiger relevant?

Muss ich nun den Weg über diesen Friedensrichter gehen, obwohl ich "nur" wissen will, wo der in Luxemburg wohnt? Wenn ja, wie mache ich das am Besten. Wenn nein, was ist die Alternative? Meine Anfrage beim Bürgeramt habe ich hier aus dem Forum übernommen mit den anwaltlichen Versicherungen etc., kann ich bei Bedarf auch nachreichen, wie ich das formuliert habe.

Bin da gerade ein wenig überfordert, ist meine erste ZV ins Ausland und dann direkt noch mit Umwegen und Problemen, weil man mir keine Auskunft erteilt.
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