Hallihallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich in der ZV noch relativ neu bin und mein Chef mich mit den Worten "machen Sie mal" sozusagen ins kalte Wasser geworfen hat
Folgende Situation:
Wir haben für unseren Mandanten ein Urteil erwirkt.
Der Beklagte/Schuldner muss an unseren Mandanten Terracotta-Töpfe liefern. (Sind im Urteil genau beschrieben). Zudem muss er die außergerichtlichen Kosten tragen und ich habe einen KfB über unsere gerichtlichen Kosten.
Nun stellen sich mir folgende Fragen (wie gesagt ZV ist nicht meine tägliche Arbeit):
1. Wie vollstrecke ich die Lieferung der Terracotta-Töpfe?
2. kann ich Zeitgleich Lieferung und Zahlung unserer Kosten vollstrecken oder geht das nur nacheinander?
3. Gibt es dafür irgendein Formular, das ich verwenden muss?
Ich hoffe mir kann hier irgendwer weiter helfen, da meine Kollegen von ZV tatsächlich noch weniger Ahnung haben als ich und mein wie gesagt eine große Hilfe ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße.
Vollstreckung Lieferung und Zahlung
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Bezüglich der Lieferung verweise ich mal hierauf:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/li ... gs-3105846
Die ZV dann aus dem Urteil und aus dem Kfb kannst du gesondert die Zahlungsansprüche vollstrecken. Das kannst du zeitgleich einleiten, sind ja zwei Titel. Für Zahlungsansprüche sind die Formulare zu verwenden, die du z.B. über die Internetseite der NRW Justiz runterladen kannst:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... /index.php
Du musst halt schauen, ob du einen Vollstreckungsauftrag an den GV stellen willst oder z.B. einen Pfüb beantragst, wenn Vermögenswerte wie Bankverbindung oder so bekannt sind.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/li ... gs-3105846
Die ZV dann aus dem Urteil und aus dem Kfb kannst du gesondert die Zahlungsansprüche vollstrecken. Das kannst du zeitgleich einleiten, sind ja zwei Titel. Für Zahlungsansprüche sind die Formulare zu verwenden, die du z.B. über die Internetseite der NRW Justiz runterladen kannst:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... /index.php
Du musst halt schauen, ob du einen Vollstreckungsauftrag an den GV stellen willst oder z.B. einen Pfüb beantragst, wenn Vermögenswerte wie Bankverbindung oder so bekannt sind.