Pfändung Krankengeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Renata1980
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#1

28.06.2021, 20:15

DS Krankenkasse setzt unpfändbaren Betrag von 1000 Euro/Monat nach § 850 d ZPO auf jede Leistungszahlung vom Schuldner an.
Schuldner reicht derzeit immer 2-Wochen-Krankenscheine ein, um im unpfändbaren Bereich zu bleiben.
Was ist zu tun, um die Krankenkasse anzuweisen, die "2-Wochen-Krankenscheine" zusammenzurechnen?
pitz
...wegen der Kekse hier
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#2

29.06.2021, 09:04

Wenn jeder Krankenschein eine "Erstbescheinigung" und keine "Folgebescheinigung" ist, wüsste ich nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Krankenkasse "anzuweisen" wäre, etwas zu tun. :kopfkratz
Renata1980
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#3

29.06.2021, 09:26

pitz hat geschrieben:
29.06.2021, 09:04
Wenn jeder Krankenschein eine "Erstbescheinigung" und keine "Folgebescheinigung" ist, wüsste ich nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Krankenkasse "anzuweisen" wäre, etwas zu tun. :kopfkratz
Sorry, Deine Antwort verstehe ich jetzt nicht. :kopfkratz magst Du mir auf die Sprünge helfen :wink1
Es sind Folgebescheinigungen.
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sh161
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#4

29.06.2021, 09:50

1000€ pro Monat ist doch eigentlich klar definiert, da gibt es doch nichts dran rumzudeuteln. :kopfkratz
Da würde ich die KK höflich drauf hinweisen, dass pro Monat und pro zwei Wochen nicht das gleiche sind. ;-)
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