Anfängerfrage: Schreiben an Drittschuldner - Was beachten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1

28.06.2021, 14:34

Hallo,
wir haben einen PfÜB an die Bank unseres Schuldners zustellen lassen. Im Forderungskonto war alles drin bis zur Stellung des Antrags, Gerichtskosten und Anwaltskosten für den PfÜB sind entsprechend im Antrag vermerkt, also fehlen nur noch die Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung (die sind ja auch erst nach Antragstellung angefallen).
Jetzt weiß ich, dass das theoretisch alles kein Problem sein dürfte. Ich muss die Bank als Drittschuldnerin anschreiben, denen sagen, dass auch noch Zustellungskosten beim GV angefallen sind und denen am besten gleich ein neues Foko zusenden. Da ich das praktisch noch nie gemacht habe: Gibt es da was zu beachten? Gibt es da Vordrucke oder so?
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sh161
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#2

28.06.2021, 14:38

Nö, da kannst du munter drauf los schreiben. ;-)
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Aelizia
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#3

30.06.2021, 09:23

Die Bank bekommt aber die Gerichtsvollzieherkosten bei Zustellung mitgeteilt.

Wenn es also nur ein Drittschuldner war bei dem Pfüb, kennt die Bank die vollständige Forderungshöhe.
jenniver
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#4

30.06.2021, 09:32

Da der Pfüb erst an den DS und danach an der Schuldner zugestellt wird, kennt die Bank Gebühren für die Zustellung an den Schuldner nicht, somit ist auch der Bank die vollständige Forderungshöhe nicht bekannt.
Aelizia
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#5

30.06.2021, 09:42

Also ich hab sicherheitshalber mal in den letzten Pfüb geguckt, da hat der GVZ sämtliche Zustellkosten der Bank mitgeteilt.
Ich kann mich auch nicht entsinnen, das bei einer DS-Zahlung durch eine Bank was gefehlt hätte.
Aber vielleich wird das auch unterschiedlich gehandhabt?
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