Pfändung Lebensversicherungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kanzlei Gern
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#1

25.06.2021, 11:18

Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der in der EV angegeben hat, dass er drei alte Lebensversicherungen gefunden hat, aber nicht weißt, ob diese schon ausbezahlt sind oder noch laufen. Er hat noch nicht heraus gefunden ob sie noch aktuell sind.
Kann ich denn vorher bei den Lebensversicherungen nachfragen, ob diese noch pfändbar sind? Bevor ich pfände?
vielen Dank vorab viele Grüße
Feldhamster
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#2

25.06.2021, 11:32

Ich vermute, du wirst wg. Datenschutz keine Auskunft kriegen.
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sh161
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#3

25.06.2021, 11:42

Man könnte das aber im Wege eines vorläufigen Zahlungsverbotes herausfinden.
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#4

25.06.2021, 13:06

Ja an den Datenschutz habe ich auch schon gedacht. meine Idee daher eine Kopie des Titels beifügen und so das rechtliche Interesse bekunden?
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#5

25.06.2021, 13:06

aber das vorläufige zahlungsverbot müsste ich immer auf alle Lebensversicherungen einzelnd ausstellen oder?
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sh161
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#6

28.06.2021, 08:36

Ja, es muss ja jeder Versicherungsgesellschaft zugestellt werden. Das kostet natürlich dann jeweils die GVZ-Gebühren.
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Hühnerhaufen
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#7

28.06.2021, 10:25

Huhu,

m. E. müssen die Versicherungen auf das vorläufige Zahlungsverbot keine Auskunft geben, erst bei Zustellung eines Pfübs. Daher könnte das auch ins Leere gehen ....
...
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#8

28.06.2021, 14:10

Hühnerhaufen hat geschrieben:
28.06.2021, 10:25
Huhu,

m. E. müssen die Versicherungen auf das vorläufige Zahlungsverbot keine Auskunft geben, erst bei Zustellung eines Pfübs. Daher könnte das auch ins Leere gehen ....
So ist es.
Und wegen Datenschutz dürften sie auch nicht.

Wenn im vorläufige Zahlungsverbot Auskünfte erfragt werden, dürfte der Gerichtsvollzieher die Zustellung zudem nach §29 Abs. 2. GVGA als offensichtlich rechtsmissbräuchlich ablehnen (vgl. AG Heilbronn, 11 M 10442/16, DGVZ 2017, 57).
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sh161
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#9

28.06.2021, 14:37

OK. Ist das eine Besonderheit von Versicherungen?
Bei Banken klappt das meiner Erfahrung nach ganz gut. Oder machen die das, ohne es eigentlich zu dürfen?
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#10

28.06.2021, 17:03

sh161 hat geschrieben:
28.06.2021, 14:37
Oder machen die das, ohne es eigentlich zu dürfen?
So ist es.

Vorpfändungen werden in der Praxis wohl massiv in rechtsmissbräuchlicher Weise verwendet (vgl. z.B. Hergenröder, DGVZ 2021, 101).
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