Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der in der EV angegeben hat, dass er drei alte Lebensversicherungen gefunden hat, aber nicht weißt, ob diese schon ausbezahlt sind oder noch laufen. Er hat noch nicht heraus gefunden ob sie noch aktuell sind.
Kann ich denn vorher bei den Lebensversicherungen nachfragen, ob diese noch pfändbar sind? Bevor ich pfände?
vielen Dank vorab viele Grüße
Pfändung Lebensversicherungen
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Ich vermute, du wirst wg. Datenschutz keine Auskunft kriegen.
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Ja an den Datenschutz habe ich auch schon gedacht. meine Idee daher eine Kopie des Titels beifügen und so das rechtliche Interesse bekunden?
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aber das vorläufige zahlungsverbot müsste ich immer auf alle Lebensversicherungen einzelnd ausstellen oder?
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Huhu,
m. E. müssen die Versicherungen auf das vorläufige Zahlungsverbot keine Auskunft geben, erst bei Zustellung eines Pfübs. Daher könnte das auch ins Leere gehen ....
m. E. müssen die Versicherungen auf das vorläufige Zahlungsverbot keine Auskunft geben, erst bei Zustellung eines Pfübs. Daher könnte das auch ins Leere gehen ....
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So ist es.Hühnerhaufen hat geschrieben: ↑28.06.2021, 10:25Huhu,
m. E. müssen die Versicherungen auf das vorläufige Zahlungsverbot keine Auskunft geben, erst bei Zustellung eines Pfübs. Daher könnte das auch ins Leere gehen ....
Und wegen Datenschutz dürften sie auch nicht.
Wenn im vorläufige Zahlungsverbot Auskünfte erfragt werden, dürfte der Gerichtsvollzieher die Zustellung zudem nach §29 Abs. 2. GVGA als offensichtlich rechtsmissbräuchlich ablehnen (vgl. AG Heilbronn, 11 M 10442/16, DGVZ 2017, 57).