Schlechterer Rang PfüB durch Fehler des Vollstreckungsgerichts

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Zottirella
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#1

25.06.2021, 08:10

Hallo ihr Lieben,

mein Problem ist folgendes: ich habe in zwei parallelen arbeitsgerichtlichen Verfahren jeweils einen vollstreckbaren Vergleich erwirkt, diesen per beA zugestellt an den gegnerischen Anwalt, ich habe elektronisches EB auch erhalten - soweit so unspektakulär.

Daraufhin habe ich für jeden der beiden Gläubiger am 17.05. einen PfüB gegen den Schuldner (beide Gläubiger arbeiteten beim selben Arbeitgeber) gemacht. PfüB Nr. 1 ging ohne Probleme durch.

Bei PfüB Nr. 2 wurde erst die Verzinsung moniert (gut, da hatte ich mich vertippt und statt 11.04. den 11.05. geschrieben) und das Vollstreckungsgericht wollte noch eine Forderungsaufstellung, obwohl ich bei PfüB 1 auch keine beigefügt hatte, weil mir in einem ähnlichen Fall mal moniert wurde, DASS ich eine Forderungsaufstellung beigefügt hatte und ich doch bitte das Formular nutzen solle :roll: .

Okay, das habe ich dann beides brav gemacht und den ganzen Kram am 25.05. ans Gericht geschickt.

Am 02.06. (in der Woche hatte ich Urlaub) kam eine weitere Monierung, dass der Titel nicht zugestellt sei und mir wurde der Titel samt EB wieder zurückgeschickt. Am 07.06. rief ich bei Gericht an und fragte nach, warum sie davon ausgehen, dass der Titel nicht zugestellt worden sei, da ich ja im Parallelverfahren den Titel genauso zugestellt hatte und auch hier das EB brav beigefügt hatte. Die Antwort war erst "Der Titel liegt hier gar nicht vor." Ich dann so "Kann er ja nicht, den haben Sie mir ja zurückgeschickt". Daraufhin "Ah, okay. Hmmm... da wurde wohl übersehen, dass er zugestellt wurde, schicken Sie den wieder an uns." Am selben Tag hab ich dann den Titel wieder ans Gericht geschickt.

Nun wurde der PfüB erlassen, gestern kam die Drittschuldnerauskunft, dass Vorpfändungen vorliegen: einmal mein Paralellverfahren und dann mit Zustellung vom 02.06. eine weitere Forderung in Höhe von 18.000 €, sodass mein zweiter Titel nun auf Rang 3 steht, statt auf dem zweiten Rang direkt nach meiner ersten Vollstreckung.

Kann ich da was machen? Weil prinzipiell kann ich ja nix dafür, dass das Gericht so "pennt" und mir eine angebliche Nichtzustellung moniert. Kann ich da Erinnerung einlegen oder so?? :kopfkratz

Ich :thx Euch schonmal für Eure Hilfe und wünsche Euch ein schönes Wochenende
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Kennt alle Akten auswendig
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#2

28.06.2021, 08:36

Zottirella hat geschrieben:
25.06.2021, 08:10

Kann ich da was machen? Weil prinzipiell kann ich ja nix dafür, dass das Gericht so "pennt" und mir eine angebliche Nichtzustellung moniert. Kann ich da Erinnerung einlegen oder so?? :kopfkratz
Du kannst allenfalls versuchen das Land aus Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Haftung zu nehmen.

Setzt natürlich voraus, dass man nachweisen kann, dass das Gericht die Sache schuldhaft verzögert hat und das ein Schaden eintritt.

Du müsstest also nachweisen, dass der Zustellungsnachweis bei der zweiten Monierung vorlag. Das wird wohl schwierig.

Zudem müsstest du nachweisen, dass der PfÜB bei ordnungsgemäßer Bearbeitung vor der zweitrangigen Pfändung zugestellt worden wäre.
Zuletzt muss dann noch ein Schaden eintreten, d.h. die zweitrangige Pfändung müsste erst mal bedient werden.
Zottirella
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#3

28.06.2021, 11:43

Alles klar, vielen Dank. Nach längerem Nachdenken kam mir auch in den Sinn, dass es eher keinen Sinn hat.
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Vishnu
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#4

30.06.2021, 20:15

Sehe hier keinen "Fehler" im Sinne der Amtshaftung. Die Anträge sind wahrscheinlich durch verschiedene Rechtspfleger bearbeitet worden (oder?).
Die Zwischenverfügungen erscheinen auch nicht willkürlich.
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