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Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 12:40
von NicoleEy
Hallo zusammen :)

ich war jetzt so lange aus der ganzen Zwangsvollstreckungsthematik draußen, dass ich eure Hilfe brauche:

Schuldner, verheiratet, zwei Kinder - lt. Vermögensverzeichnis verdient er 1.200,00 € netto und seine Ehefrau 3.000,00 € netto. Sie haben ein Grundstück und eine Lebensversicherung ist vorhanden.

Auf das Grundstück kann man ja eine Sicherungshypothek eintragen lassen?

Die Lebensversicherung wäre pfändbar, wenn kein Begünstigter eingetragen ist?

Und was ist mit dem Einkommen? Eigentlich ist das Einkommen der Ehefrau ja nicht pfändbar aber sie verdient eigentlich so viel, dass sie ihre Kinder und den Ehemann verhalten kann. Kann man da etwas machen?

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 13:23
von scully
Es wären vielleicht noch Infos zur Forderung sinnvoll... Läuft der Titel nur gegen den Ehemann? Gehört ihm das Grundstück allein? Wie hoch ist die Forderung -> Mindestbetrag für Sicherungshypothek erreicht?

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 13:38
von NicoleEy
Hallo Scully,

der Titel läuft nur gegen den Ehemann.

Im Grundbuch steht seine Frau mitdrin. Die Forderung sind 16.000,00 €.

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 13:42
von scully
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 13:49
von mrsgoalkeeper
scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 14:19
von Lämmchen
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.06.2021, 13:49
scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 23.06.2021, 15:19
von mrsgoalkeeper
Lämmchen hat geschrieben:
23.06.2021, 14:19
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.06.2021, 13:49
scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.
Eintragen lassen ohne Frage. Bei allem anderen den Mandanten äußerst penibel über Kosten und Risiken aufklären.

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 24.06.2021, 09:22
von NicoleEy
Danke zusammen :)

Die Belastung beträgt 300.000,00 €

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 24.06.2021, 10:36
von mrsgoalkeeper
NicoleEy hat geschrieben:
24.06.2021, 09:22
Die Belastung beträgt 300.000,00 €
Ohne zu wissen, wie werthaltig der Grundbesitz ist, ist das leider nichtssagend.

Re: Pfändungsmöglichkeiten?

Verfasst: 28.06.2021, 14:01
von NicoleEy
Das wissen wir leider nicht.