Pfändungsmöglichkeiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
NicoleEy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2019, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

23.06.2021, 12:40

Hallo zusammen :)

ich war jetzt so lange aus der ganzen Zwangsvollstreckungsthematik draußen, dass ich eure Hilfe brauche:

Schuldner, verheiratet, zwei Kinder - lt. Vermögensverzeichnis verdient er 1.200,00 € netto und seine Ehefrau 3.000,00 € netto. Sie haben ein Grundstück und eine Lebensversicherung ist vorhanden.

Auf das Grundstück kann man ja eine Sicherungshypothek eintragen lassen?

Die Lebensversicherung wäre pfändbar, wenn kein Begünstigter eingetragen ist?

Und was ist mit dem Einkommen? Eigentlich ist das Einkommen der Ehefrau ja nicht pfändbar aber sie verdient eigentlich so viel, dass sie ihre Kinder und den Ehemann verhalten kann. Kann man da etwas machen?

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße
Benutzeravatar
scully
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 26.03.2008, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

23.06.2021, 13:23

Es wären vielleicht noch Infos zur Forderung sinnvoll... Läuft der Titel nur gegen den Ehemann? Gehört ihm das Grundstück allein? Wie hoch ist die Forderung -> Mindestbetrag für Sicherungshypothek erreicht?
NicoleEy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2019, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

23.06.2021, 13:38

Hallo Scully,

der Titel läuft nur gegen den Ehemann.

Im Grundbuch steht seine Frau mitdrin. Die Forderung sind 16.000,00 €.
Benutzeravatar
scully
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 26.03.2008, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

23.06.2021, 13:42

Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4841
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

23.06.2021, 13:49

scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2915
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#6

23.06.2021, 14:19

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.06.2021, 13:49
scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4841
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#7

23.06.2021, 15:19

Lämmchen hat geschrieben:
23.06.2021, 14:19
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.06.2021, 13:49
scully hat geschrieben:
23.06.2021, 13:42
Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.
Eintragen lassen ohne Frage. Bei allem anderen den Mandanten äußerst penibel über Kosten und Risiken aufklären.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
NicoleEy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2019, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#8

24.06.2021, 09:22

Danke zusammen :)

Die Belastung beträgt 300.000,00 €
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4841
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#9

24.06.2021, 10:36

NicoleEy hat geschrieben:
24.06.2021, 09:22
Die Belastung beträgt 300.000,00 €
Ohne zu wissen, wie werthaltig der Grundbesitz ist, ist das leider nichtssagend.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
NicoleEy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2019, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#10

28.06.2021, 14:01

Das wissen wir leider nicht.
Antworten