Zivilrechtliche ZV aus Strafbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Steffi80
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#1

23.06.2021, 09:48

Hallo,
wir haben vor 3 Jahren für einen Mandanten in einer Ebay-Betrugssache den Gegner=Betrüger angeschrieben, jedoch ohne Erfolg, da falsche Adresse, falscher Name etc.
Nun haben wir von der StA ein Schreiben bekommen, dass der Betrüger durch Strafbefehl einer anderen StA wegen Geldwäsche verurteil wurde und "in diesem Verfahren zur Rückzahlung der Summe an Ihren Mandanten verurteilt wurde. Die ZV erfolgt bei diesem vorgenannten Verfahren".
Ich habe hier fast nie mit Strafrecht zu tun und mit ZV ebenso wenig. Was soll das bedeuten? Wird jetzt aus dem Strafbefehl vollstreckt? Muss ich den anfordern und da steht dann "wird verurteilt, 1000 € an den Geschädigten/Mandanten zu zahlen"? Allerdings steht in dem Schreiben der StA ja auch nicht, dass er durch den Strafbefehl verurteilt wurde sondern nur "in dem Verfahren" wurde er verurteilt.
Kurz: Wie kommt man an das Geld? :)
Bin dankbar für Hilfe.
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Adora Belle
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#2

23.06.2021, 10:37

Ich meldet Euch bei der anderen StA (eigentlich sollte die sich bei Euch melden), und meldet dort den Anspruch des Mandanten an. Es ist Euch aber auch unbenommen, falls Ihr einen Titel habt, selbst zu vollstrecken. Das kann parallel laufen. Der Strafbefehl jedenfalls ist kein Vollstreckungstitel für Euch, sondern dürfte schlicht eine Einziehungsentscheidung zur Vermögensabschöpfung enthalten.
Steffi80
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#3

23.06.2021, 10:55

Wir haben leider keinen Titel - nichtmal die Adresse vom Gegner. Die andere StA anschreiben und einfach mal nachhören, ob das Geld eingegangen ist bzw. wies weitergeht ist wohl erst mal der beste Weg.
Vielen Dank.
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