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Vermögen Ehefrau

Verfasst: 22.06.2021, 06:34
von Alisha.Sadeh
Guten Morgen ihr Lieben,

folgender Fall: Der Schuldner hat auf Antrag das Vermögensverzeichnis abgegeben. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass er den Auskunftsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Ehefrau nicht zu beurteilen hat und dass der Schuldner ohne eigene Möbel in der ehelichen Wohnung lebt und der Schuldner lediglich Leistungen nach dem SGB II bezieht.

Können wir als Gläubiger die Auskunft gegenüber der Ehefrau verlangen bzw. wie kommen wir an das Vermögen der Ehefrau?

Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre echt dankbar.

Liebe Grüße,
Alisha

Re: Vermögen Ehefrau

Verfasst: 22.06.2021, 08:15
von mrsgoalkeeper
Warum meinst Du, dass der Schuldner Auskunft über das Vermögen seiner Frau erteilen muss? Hast Du einen Titel gegen die Ehefrau?

Unabhängig davon: Der Schuldner lebt mit seiner Ehefrau in einer Wohnung und bezieht ALG II. Denkst Du ernsthaft, die Ehefrau hat "Vermögen"?

Re: Vermögen Ehefrau

Verfasst: 23.06.2021, 10:41
von Tigerle
Ich verstehe auch gerade nicht, um was für einen Auskunftsanspruch es hier geht. Könntest Du hier nähere Informtaionen erteilen?