Vermögen Ehefrau
Verfasst: 22.06.2021, 06:34
Guten Morgen ihr Lieben,
folgender Fall: Der Schuldner hat auf Antrag das Vermögensverzeichnis abgegeben. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass er den Auskunftsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Ehefrau nicht zu beurteilen hat und dass der Schuldner ohne eigene Möbel in der ehelichen Wohnung lebt und der Schuldner lediglich Leistungen nach dem SGB II bezieht.
Können wir als Gläubiger die Auskunft gegenüber der Ehefrau verlangen bzw. wie kommen wir an das Vermögen der Ehefrau?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre echt dankbar.
Liebe Grüße,
Alisha
folgender Fall: Der Schuldner hat auf Antrag das Vermögensverzeichnis abgegeben. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass er den Auskunftsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Ehefrau nicht zu beurteilen hat und dass der Schuldner ohne eigene Möbel in der ehelichen Wohnung lebt und der Schuldner lediglich Leistungen nach dem SGB II bezieht.
Können wir als Gläubiger die Auskunft gegenüber der Ehefrau verlangen bzw. wie kommen wir an das Vermögen der Ehefrau?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre echt dankbar.
Liebe Grüße,
Alisha