Vermögen Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alisha.Sadeh
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#1

22.06.2021, 06:34

Guten Morgen ihr Lieben,

folgender Fall: Der Schuldner hat auf Antrag das Vermögensverzeichnis abgegeben. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass er den Auskunftsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Ehefrau nicht zu beurteilen hat und dass der Schuldner ohne eigene Möbel in der ehelichen Wohnung lebt und der Schuldner lediglich Leistungen nach dem SGB II bezieht.

Können wir als Gläubiger die Auskunft gegenüber der Ehefrau verlangen bzw. wie kommen wir an das Vermögen der Ehefrau?

Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre echt dankbar.

Liebe Grüße,
Alisha
mrsgoalkeeper
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#2

22.06.2021, 08:15

Warum meinst Du, dass der Schuldner Auskunft über das Vermögen seiner Frau erteilen muss? Hast Du einen Titel gegen die Ehefrau?

Unabhängig davon: Der Schuldner lebt mit seiner Ehefrau in einer Wohnung und bezieht ALG II. Denkst Du ernsthaft, die Ehefrau hat "Vermögen"?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Tigerle
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#3

23.06.2021, 10:41

Ich verstehe auch gerade nicht, um was für einen Auskunftsanspruch es hier geht. Könntest Du hier nähere Informtaionen erteilen?
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