Berichtung eines vollstreckbaren Titels
Verfasst: 21.06.2021, 16:19
Hallo zusammen,
der Schuldner hat nach Scheidung wieder seinen Geburtsnamen angenommen. Im Titel steht allerdings noch der seinerzeitige Ehename.
Der Gerichtsvollzieher hat ZV-Auftrag zurückgesandt und mitgeteilt, dass der Name des Schuldners im Titel berichtigt werden muss. Ich habe dann einen Berichtigungsantrag beim streitigen Gericht gestellt. Dieses lehnt die Berichtigung ab und verweist auf eine Berichtigung in der Zwangsvollstreckung hin und teilt dazu mit, bei Erlass des Titels sei der Name richtig gewesen.
Beantrage ich jetzt die Berichtigung in der ZV-Abteilung des Gerichts, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat? Diese sind ja allerdings für ZV-Aufträge nicht zuständig.
Weiß jemand Rat?
der Schuldner hat nach Scheidung wieder seinen Geburtsnamen angenommen. Im Titel steht allerdings noch der seinerzeitige Ehename.
Der Gerichtsvollzieher hat ZV-Auftrag zurückgesandt und mitgeteilt, dass der Name des Schuldners im Titel berichtigt werden muss. Ich habe dann einen Berichtigungsantrag beim streitigen Gericht gestellt. Dieses lehnt die Berichtigung ab und verweist auf eine Berichtigung in der Zwangsvollstreckung hin und teilt dazu mit, bei Erlass des Titels sei der Name richtig gewesen.
Beantrage ich jetzt die Berichtigung in der ZV-Abteilung des Gerichts, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat? Diese sind ja allerdings für ZV-Aufträge nicht zuständig.
Weiß jemand Rat?