Berichtung eines vollstreckbaren Titels

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moli
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#1

21.06.2021, 16:19

Hallo zusammen,

der Schuldner hat nach Scheidung wieder seinen Geburtsnamen angenommen. Im Titel steht allerdings noch der seinerzeitige Ehename.
Der Gerichtsvollzieher hat ZV-Auftrag zurückgesandt und mitgeteilt, dass der Name des Schuldners im Titel berichtigt werden muss. Ich habe dann einen Berichtigungsantrag beim streitigen Gericht gestellt. Dieses lehnt die Berichtigung ab und verweist auf eine Berichtigung in der Zwangsvollstreckung hin und teilt dazu mit, bei Erlass des Titels sei der Name richtig gewesen.

Beantrage ich jetzt die Berichtigung in der ZV-Abteilung des Gerichts, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat? Diese sind ja allerdings für ZV-Aufträge nicht zuständig.

Weiß jemand Rat?
LG Moli
Feldhamster
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#2

21.06.2021, 21:52

Das Gericht hat dein Schreiben wohl als Antrag auf Urteilsberichtigung verstanden, während eine Klauselumschreibung gemacht werden muss. Schau hier mal:
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... gen-Heirat
Moli
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#3

22.06.2021, 08:05

Danke Euch
LG Moli
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