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Vollstreckungsandrohung - Vermögensauskunft

Verfasst: 17.06.2021, 13:59
von elisabeth2
Hallo,

ich habe Vollstreckungsandrohung an GG geschickt, ohne Reaktion. Dann habe ich einen ZVA gestellt mit VA und Einholung von Auskünften Dritter.
RA Micro bucht 0,3 für VA und 2 Mal für VA etc.
Der GV moniert mir die VAndrohung und meint, dass die ZV Gebühr nur 1x entstehen kann. Ist das richtig? Absichtlich habe ich keine ZV + VAuskunft gemacht, das die VAndrohung schon ins Leere ging.

Was sagt ihr dazu?

LG
Beata

Re: Vollstreckungsandrohung - Vermögensauskunft

Verfasst: 17.06.2021, 14:54
von Aelizia
Die Gebühr der Vollstreckungsandrohung ist auf die Gebühr der anschließenden ZV anzurechnen.

Insgesamt würden also nur eine 0,3 Gebühr
+ eine 03 Gebühr für die Drittauskünfte

entstehen.

Re: Vollstreckungsandrohung - Vermögensauskunft

Verfasst: 18.06.2021, 09:18
von elisabeth2
VIelen Dank für deine Antwort.