Vollstreckungsandrohung - Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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elisabeth2
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#1

17.06.2021, 13:59

Hallo,

ich habe Vollstreckungsandrohung an GG geschickt, ohne Reaktion. Dann habe ich einen ZVA gestellt mit VA und Einholung von Auskünften Dritter.
RA Micro bucht 0,3 für VA und 2 Mal für VA etc.
Der GV moniert mir die VAndrohung und meint, dass die ZV Gebühr nur 1x entstehen kann. Ist das richtig? Absichtlich habe ich keine ZV + VAuskunft gemacht, das die VAndrohung schon ins Leere ging.

Was sagt ihr dazu?

LG
Beata
Aelizia
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#2

17.06.2021, 14:54

Die Gebühr der Vollstreckungsandrohung ist auf die Gebühr der anschließenden ZV anzurechnen.

Insgesamt würden also nur eine 0,3 Gebühr
+ eine 03 Gebühr für die Drittauskünfte

entstehen.
elisabeth2
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#3

18.06.2021, 09:18

VIelen Dank für deine Antwort.
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