Beglaubigte Abschrift - Zwangsvollstreckung
Verfasst: 16.06.2021, 10:45
Hallo Ihr Lieben,
ich bin nun eine Weile raus bzw. nicht mehr in einer Kanzlei tätig und habe daher nicht mehr all zu häufig mit Zwangsvollstreckungen zu tun.
Wir haben gegen einen Kunden bei Gericht ein VU erwirkt, aus dem wir nun vollstrecken wollen. Das Gericht hatte uns seinerzeit lediglich eine beglaubigte Abschrift des VUs zugestellt. Wir haben darauf hin die vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Das Gericht hat uns dann das VU mit dem Zusatz, wann dieses den Parteien zugestellt wurde sowie auf der letzten Seite mit dem Stempel versehen "Vorliegenden Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der ZV ereteilt".
Meines Wissens kann doch nun aus dem VU vollstreckt werden, oder?
Ich meine mich erinnern zu können, dass es zu meinen Kanzleizeiten gang und gäbe war, eine Beglaubigte Ausfertigung mit diesem Stempel zu versehen. Der Gerichtsvollzeiher weigert sich nun allerdings zu vollstrecken, weil auf der ersten Seite des VUs nichts von "vollstreckbare Ausfertigung" steht.
ich bin nun eine Weile raus bzw. nicht mehr in einer Kanzlei tätig und habe daher nicht mehr all zu häufig mit Zwangsvollstreckungen zu tun.
Wir haben gegen einen Kunden bei Gericht ein VU erwirkt, aus dem wir nun vollstrecken wollen. Das Gericht hatte uns seinerzeit lediglich eine beglaubigte Abschrift des VUs zugestellt. Wir haben darauf hin die vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Das Gericht hat uns dann das VU mit dem Zusatz, wann dieses den Parteien zugestellt wurde sowie auf der letzten Seite mit dem Stempel versehen "Vorliegenden Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der ZV ereteilt".
Meines Wissens kann doch nun aus dem VU vollstreckt werden, oder?
Ich meine mich erinnern zu können, dass es zu meinen Kanzleizeiten gang und gäbe war, eine Beglaubigte Ausfertigung mit diesem Stempel zu versehen. Der Gerichtsvollzeiher weigert sich nun allerdings zu vollstrecken, weil auf der ersten Seite des VUs nichts von "vollstreckbare Ausfertigung" steht.