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Beglaubigte Abschrift - Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16.06.2021, 10:45
von Erdbeere23
Hallo Ihr Lieben,

ich bin nun eine Weile raus bzw. nicht mehr in einer Kanzlei tätig und habe daher nicht mehr all zu häufig mit Zwangsvollstreckungen zu tun.

Wir haben gegen einen Kunden bei Gericht ein VU erwirkt, aus dem wir nun vollstrecken wollen. Das Gericht hatte uns seinerzeit lediglich eine beglaubigte Abschrift des VUs zugestellt. Wir haben darauf hin die vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Das Gericht hat uns dann das VU mit dem Zusatz, wann dieses den Parteien zugestellt wurde sowie auf der letzten Seite mit dem Stempel versehen "Vorliegenden Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der ZV ereteilt".

Meines Wissens kann doch nun aus dem VU vollstreckt werden, oder?

Ich meine mich erinnern zu können, dass es zu meinen Kanzleizeiten gang und gäbe war, eine Beglaubigte Ausfertigung mit diesem Stempel zu versehen. Der Gerichtsvollzeiher weigert sich nun allerdings zu vollstrecken, weil auf der ersten Seite des VUs nichts von "vollstreckbare Ausfertigung" steht.

Re: Beglaubigte Abschrift - Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16.06.2021, 12:03
von Feldhamster
Nach dem reinen Gesetzestext von §§ 724, 725 ZPO ist nicht erforderlich, dass "volllstreckbare Ausfertigung" drauf steht.

Re: Beglaubigte Abschrift - Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16.06.2021, 12:10
von mrsgoalkeeper
Feldhamster hat geschrieben:
16.06.2021, 12:03
Nach dem reinen Gesetzestext von §§ 724, 725 ZPO ist nicht erforderlich, dass "volllstreckbare Ausfertigung" drauf steht.
Aber es muss eine Ausfertigung sein. Die TO hat scheinbar "nur" eine Beglaubigte Abschrift.

Re: Beglaubigte Abschrift - Zwangsvollstreckung

Verfasst: 16.06.2021, 12:21
von Erdbeere23
Vielen Dank für die Antworten :-)

Ich habe mir nochmal das VU genauer angeschaut. Es steht nicht mal etwas von "beglaubigte Abschrift" oder der gleichen drauf.
Auf der letzten Seite ist an der Stelle wo es unterzeichnet wird ein Stempel

Ausgefertigt
Beglaubigt

Beglaubigt ist dabei durchgestrichen