Hallo Ihr Lieben,
wir haben einen Scheidungsbeschluss mit Folgesache Unterhalt. Hinsichtlich des Unterhaltsrückstandes hat das Gericht bei der Jahreszahl einen offenkundigen Schreibfehler. Hierfür habe ich bereits einen Berichtigungsbeschluss vom Gericht erhalten. Kann ich nun vollstrecken oder muss ich noch etwas beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Berichtigungsbeschluss Vollstreckung möglich
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Vollstreckbare Ausfertigung ... immer