Abtretungserklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tinkerbell
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#1

07.06.2021, 16:25

Hallo,
eine Abtretungserklärung (Gehalt) wurde vom Gläubiger der XY Verwaltungs GmbH vorgelegt.
Der Schuldner arbeitet aber bei der XY GmbH & Co. KG.
Muss die XY Verwaltungs GmbH die Abtretung beachten und das Gehalt abführen, obwohl an die Verwaltungs GmbH zugestellt wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Feldhamster
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#2

07.06.2021, 20:08

Wenn der Arbeitsvertrag des Schuldners mit der GmbH & Co. KG geschlossen wurde und diese somit Vertragspartner ist, mE nein, da die GmbH eine eigene, gesonderte Firma ist.
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