Herausgabevollstreckung §§ 836, 883 ZPO, Zustellung PFÜB

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ZVNeuling
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#1

07.06.2021, 10:43

Hallo Ihr Lieben,

ich habe bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen beantragt, dass der Schuldner die Kontoauszüge des Drittschuldners an den Gläubiger herauszugeben hat.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und mehrfach -gleichzeitig an die Drittschuldner- zugestellt.
Der Schuldner wurde erfolglos zur Übersendung der Kontoauszüge aufgefordert.
Meines Erachtens kann ich nun formlos einen Antrag auf Herausgabevollstreckung nach §§ 836 Abs. 3 S. 3, 883 ZPO stellen (?).
An diesen Antrag muss ich u.a. die Titel und den betreffenden PFÜB mit Zustellnachweis anfügen.
Ich habe mehrere Drittschuldner und die gleichzeitige Zustellung an die Drittschuldner beantragt. Ich habe die PFÜBs mit den Zustellnachweisen erhalten. In der Zustellungsurkunde steht dann z. B. "zur Zustellung an den Drittschuldner" und in der Postübergabeurkunde "Empfänger= Schuldner". Das heißt also, der GVZ hat den PFÜB erst an den Drittschuldner und dann an den Schuldner zugestellt? Muss ich nun jeden einzelnen PFÜB mit Zustellungsurkunde und Postübergabeurkunde an meinen neuerlichen Antrag beifügen?
Vielen Dank für Eure Hilfe! LG :kopfkratz
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paralegal6
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#2

08.06.2021, 11:36

836 ZPO ist wirkung der überweisung und betrifft Geldforderungen. Und warum muss der Schuldner Kontoauszüge des Drittschuldners herausgeben? verstehe den Sachverhalt nicht. Ist mE unvertretbare Handlung. Hat er denn die Auszüge?
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ZVNeuling
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#3

10.06.2021, 10:01

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