Kindesunterhalt wird verspätet gezahlt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Drea1
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#1

02.06.2021, 16:53

Hallo,
ich soll Kindesunterhalt pfänden, der zwar monatlich gezahlt wird, aber anstatt laut Titel zum ersten eines Monats immer verspätet, z. B. für Mai am 31.05.. Kann ich hier ohne weiteres eine Pfändung beim Arbeitgeber machen, auch wenn evtl. bei Erlass der Rückstand ausgeglichen ist und erst am Monatsanfang wieder ein neuer Rückstand entsteht?

Danke
Feldhamster
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#2

03.06.2021, 10:13

Ich würde direkt bei Verzug, also am 2. oder 3. des Monats den Rückstand für diesen Monat per Pfüb geltend machen und den zukünftigen lfd. UH. Wenn bis zum Erlass bzw Zustellung bei dem Arbeitgeber gezahlt wird, teilst du dem mit, dass Rückstand ausgeglichen ist, aber Pfüb-Kosten noch offen sind und der zukünftige lfd UH gepfändet bleibt.
Drea1
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#3

03.06.2021, 14:58

Danke. Dann mach ich das so. Kann ja nicht sein, dass man zahlt, wann man will.
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