Bitte um Hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MartaHH
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#1

02.06.2021, 10:26

Moin liebe Forumgemeinde,

seit Jahren bin ich eine stille Leserin. Viele Fragen könnte ich durch das Lesen der Beiträge beantworten. Leider habe ich gerade auch eine Frage und hoffe mauf Eure Hilfe.

Uns liegt eine Ankündigung der ZV durch die kasse.Hamburg.

Das Jugendamt will Kindergeld vollstrecken, was aber nicht an unsere Mandantin ausgezahlt wurde.

Dem Schreiben ist keine Rechtsbelehrung beigefügt. Wir sollen eine Vollstreckungsabwehrklage einleiten.

Mir stellt sich leider eine Frage, und zwar, bei welchem Gericht?!??!

Familiengericht, da Kindesunterhaltähnliche aAnsprüche, Finanzgericht, da Kindergeld unter Einkommensgesetz fällt, Sozialgericht, da Jugendamt?

Hilfe, ich stehe vor der Mauer!!!

Vielen dank im Voraus.
Refa-99
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#2

02.06.2021, 10:32

Inwiefern Kindergeld vollstrecken?

Also wollen die ausgezahltes Kindergeld zurückhaben oder wegen eines anderen Anspruchs in die Kindergeldforderung vollstrecken und diese pfänden?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
MartaHH
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#3

02.06.2021, 10:35

Das Kind wurde in Obhunt genommen und das KiGeld an das Amt sollte ausgezahlt werden. Es ist so passiert, uns liegt ein Schreiben der Familienkasse, dass an die Familie nicht mehr ausgezahlt wird, sowie die Kontoauszüge aus den hervorgeht, dass das Kindergeld für die restlichen Kinder ausgezahlt wurde. D.h. der Beitrag wurde gemindert ausgezahlt.

Für diese Zeit aber will das Jugendamt das Kindergeld bei der Familie vollstrecken, die Familie hat das Geld aber nicht erhalten...
mrsgoalkeeper
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#4

02.06.2021, 10:39

@MartaHH: Du musst Dein Profil um Deine Berufsbezeichnung ergänzen (s. Forenregeln), vorher wirst Du keine Antwort erhalten.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Refa-99
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#5

02.06.2021, 10:41

Dann tendiere ich zur Sozialgerichtsbarkeit, § 15 Bundeskindergeldgesetz verwiest explizit auf das Sozialgericht
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
MartaHH
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#6

02.06.2021, 10:43

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
02.06.2021, 10:39
@MartaHH: Du musst Dein Profil um Deine Berufsbezeichnung ergänzen (s. Forenregeln), vorher wirst Du keine Antwort erhalten.
Vielen Dank, habe ich gerade gemacht..
MartaHH
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#7

02.06.2021, 10:47

Refa-99 hat geschrieben:
02.06.2021, 10:41
Dann tendiere ich zur Sozialgerichtsbarkeit, § 15 Bundeskindergeldgesetz verwiest explizit auf das Sozialgericht
Vielen Dank für diesen Hinweis. :thx
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