Haftbefehl gesonderte Angelegenheit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alisha.Sadeh
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#1

26.05.2021, 11:54

Hallo ihr Lieben,

normalerweise sind ja die Einholung der Vermögensauskunft und der Erlass des Haftbefehls ein und die selbe Angelegenheit. Gilt dies aber auch, wenn der Haftbefehl erst später und gesondert beantragt wurde? Also wir haben erst die ZV- u. Abgabe der Vermögensauskunft beantragt (Haftbefehl hatten wir nicht angekreuzt). Dann wurde der Haftbefehl, da der Schuldner nicht reagiert hat, gesondert und später beantragt. Ist es dann auch die selbe Angelegenheit oder darf der Haftbefehl in diesem Fall zusätzlich abgerechnet werden?

Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
Alisha
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Laska
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#2

26.05.2021, 14:17

"Ist der Rechtsanwalt erstmals im Verfahren auf Erlass des Haftbefehls für den Gläubiger tätig, entsteht für diesen Rechtsanwalt mit dem Haftbefehlsantrag die Gebühr VV 3309."

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20151.html
Liebe Grüße

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Jara
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#3

01.07.2021, 20:33

Nein, der Haftbefehl kann nicht nochmal abgerechnet werden.
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