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Rechtskraftvermerk nach einem das VU aufrecht erhaltende Urteil

Verfasst: 20.05.2021, 15:56
von mcdreamy
Hallo lieben Forenos,

vorweg, ich habe mit ZV überhaupt nichts am Hut, seid bitte gnädig zu mir.

Im Verfahren ist ein VU ergangen, welches vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Nach Einsprucheinlegung durch die Gegenseite ist dieses durch Urteil aufrecht erhalten. Die ZV kann allerdings nur noch gegen Sicherheitsleistung erfolgen (§ 709 ZPO).

Wie ist der Ablauf, wenn ich nun ZV-Maßnahmen einleiten wollen würde?

Muss man beide Urteile mitschicken - sie eventuell sogar verbinden lassen?
Auf welches Urteil gehört der Rechtskraftvermerk?
Benötige ich eine Zustellbescheinigung für das Endurteil?

1.000 Dank vorab & liebe Grüße
mcdreamy

Re: Rechtskraftvermerk nach einem das VU aufrecht erhaltende Urteil

Verfasst: 09.06.2021, 13:08
von Anahid
Nein, Du benötigst keine Zustellbescheinigung auf das Endurteil und es reicht, wenn Du einen Rechtskraftvermerk auf das VU einholst.