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Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Verfasst: 20.05.2021, 12:25
von Nanni0509
Hallo zusammen,

ich soll eine ZV ein leiten wo das Urteil wie folgt lautet:

Der Beklagte wird berurteilt, die Kontoauszüge und sonstige Unterlagen für die Konten der WEG herauszugeben

Der Beklagte wird verurteilt, Rechnung zu legen durch Erstellung einer Schlussrechnung

Ich habe so eine ZV noch nie gemacht, immer nur Geldansprüche etc.

Was genau würdet ihr empfehlen ?

Danke schon mal vorab.

Re: Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Verfasst: 20.05.2021, 12:30
von Anahid
Wenn das tatsächlich der vollständige Urteilstenor ist, den Du hier aufgeschrieben hast, wage ich zu bezweifeln, dass das Urteil überhaupt vollstreckbar ist. :kopfkratz

Re: Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Verfasst: 20.05.2021, 12:44
von Nanni0509
Mehr steht tatsächlich nicht in dem VU drinnen, aber es ist eine vollstreckbare Ausfertigung.

Re: Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Verfasst: 20.05.2021, 12:46
von mrsgoalkeeper
Nanni0509 hat geschrieben:
20.05.2021, 12:44
Mehr steht tatsächlich nicht in dem VU drinnen, aber es ist eine vollstreckbare Ausfertigung.
nützt Dir aber nichts, wenn der Tenor nicht vollstreckungsfähig ist. Ich seh es wie Ana: nicht vollstreckungsfähig da zu unbestimmt.

Re: Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Verfasst: 20.05.2021, 15:05
von Anahid
Wie soll denn der GV wissen, was er bei der Gegenseite rausholen soll? Kontoauszüge für welches Konto? Für welche Jahre? Was sollen denn "sonstige Unterlagen" sein? Darf der GV da einfach das Büro der Schuldner ausräumen? :kopfkratz

Erstellung einer Schlussrechnung....für was? Für welche Zeitraum?

Das Urteil ist nicht vollstreckbar. Fehler Deines Chefs.