Urteil über Herausgabe von Kontoauszügen und Erstellung einer Schlussrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nanni0509
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#1

20.05.2021, 12:25

Hallo zusammen,

ich soll eine ZV ein leiten wo das Urteil wie folgt lautet:

Der Beklagte wird berurteilt, die Kontoauszüge und sonstige Unterlagen für die Konten der WEG herauszugeben

Der Beklagte wird verurteilt, Rechnung zu legen durch Erstellung einer Schlussrechnung

Ich habe so eine ZV noch nie gemacht, immer nur Geldansprüche etc.

Was genau würdet ihr empfehlen ?

Danke schon mal vorab.
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Anahid
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#2

20.05.2021, 12:30

Wenn das tatsächlich der vollständige Urteilstenor ist, den Du hier aufgeschrieben hast, wage ich zu bezweifeln, dass das Urteil überhaupt vollstreckbar ist. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Nanni0509
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#3

20.05.2021, 12:44

Mehr steht tatsächlich nicht in dem VU drinnen, aber es ist eine vollstreckbare Ausfertigung.
mrsgoalkeeper
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#4

20.05.2021, 12:46

Nanni0509 hat geschrieben:
20.05.2021, 12:44
Mehr steht tatsächlich nicht in dem VU drinnen, aber es ist eine vollstreckbare Ausfertigung.
nützt Dir aber nichts, wenn der Tenor nicht vollstreckungsfähig ist. Ich seh es wie Ana: nicht vollstreckungsfähig da zu unbestimmt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#5

20.05.2021, 15:05

Wie soll denn der GV wissen, was er bei der Gegenseite rausholen soll? Kontoauszüge für welches Konto? Für welche Jahre? Was sollen denn "sonstige Unterlagen" sein? Darf der GV da einfach das Büro der Schuldner ausräumen? :kopfkratz

Erstellung einer Schlussrechnung....für was? Für welche Zeitraum?

Das Urteil ist nicht vollstreckbar. Fehler Deines Chefs.
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