Seite 1 von 1

Pfändung KG nach Vermögensauskunft

Verfasst: 20.05.2021, 09:03
von karibikblume
Ich habe hier ein Problem bezüglich der Pfändung einer KG. Der persönlich haftende Gesellschafter hat die Vermögensauskunft bereits 2019 abgegeben. Hierin wurde vermerkt:

Zahlungspflichtige Gesellschafter:
Person A
Person B

Gesellschafter, deren Geschäftsanteile:
Person A (Komplementär), 50 %
Person B (Kommanditist), 50 %

Derzeitiger Geschäftsführer/Vorstandsmitglied:
persönlich haftender Gesellschafter Person A

Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, das Konto ist leer. Anscheinend läuft nun alles inoffiziell über Person B, welcher einen Wirtschaftsbetrieb (GmbH) führt. Dieser hat auch weitere Darlehen aufgenommen um den Geschäftsbetrieb weiter laufen zu können. Von Person B weiß man, dass diese laut eigenen Angaben "ausgezeichnet verdient". Das Geld fließt wohl auch alles über dessen Wirtschaftsbetrieb. Der Titel lautet auf die KG, vertr. d. d. persönl. haft. Gesellschafter Person A.
Die Mandantin teilte mit, dass wohl schon eine Strafanzeige von anderer Seite aus gestellt wurde. Hier hat sie allerdings keine weiteren Informationen. Sie möchte eigentlich auch nur das Geld. Kann ich hier irgendwas machen?

Re: Pfändung KG nach Vermögensauskunft

Verfasst: 20.05.2021, 12:24
von Anahid
Der Kommanditist haftet nicht persönlich, sondern nur mit seiner Einlage. Ist die erbracht, hast Du gegen B keine Chance.