Ich brauch mal bitte Eure Hilfe .
Ich habe diverse Pfändungen (u.a. Lohn) im Wege der Sicherungspfändung (Pfändungsbeschluss ohne Überweisung) durchgeführt. Jetzt ist das Urteil, aus dem vollstreckt wurde, rechtskräftig. Ich suche wie verrückt, finde aber nichts dazu, wie ich jetzt vorgehe. Wie bekomme ich denn jetzt auch die Überweisung hin? Es wird ja nicht ausreichen, dem Drittschuldner die Rechtskraft anzuzeigen, denn die Überweisung ist ja gar nicht beantragt gewesen und müsste ja jetzt irgendwie vom Gericht angeordnet werden.
Vorgehen nach Sicherungsvollstreckung
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Du musst einen gesonderten Überweisungsbeschluss beantragen.
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Danke für die prompte Hilfe Goali
Sowas hab ich mir schon gedacht. Kann ich das über das normale Formular machen?
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Ist schon ewig her, dass ich das hatte. Ich meine, dass das mit dem normalen Formular geht. Du musst da aber aufnehmen, dass das der Ü zu dem PfB ist. Wenn Du nicht weiter kommst sag Bescheid, dann kram ich die alte Akte mal raus und guck nach.
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Super danke Ich denke, ich fordere den Drittschuldner jetzt erstmal auf, die Drittschuldnererklärung abzugeben (wollte Chef aufgrund Berufung der Gegenseite - die jetzt abgewiesen wurde - nicht forcieren). Und dann schau ich mir die Akte nach meinem Urlaub nochmal an. Denn wenn sich ergibt, dass das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, kann ich mit den Überweiser ja gemütlich sparen.
Ach so: Eine Frage hab ich noch. Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG bekomme ich dann aber doch nur einmal, oder?
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Leider ja (Zöller, § 835, Randnr. 23)
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