Vorgehen nach Sicherungsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

19.05.2021, 10:11

Ich brauch mal bitte Eure Hilfe .

Ich habe diverse Pfändungen (u.a. Lohn) im Wege der Sicherungspfändung (Pfändungsbeschluss ohne Überweisung) durchgeführt. Jetzt ist das Urteil, aus dem vollstreckt wurde, rechtskräftig. Ich suche wie verrückt, finde aber nichts dazu, wie ich jetzt vorgehe. Wie bekomme ich denn jetzt auch die Überweisung hin? Es wird ja nicht ausreichen, dem Drittschuldner die Rechtskraft anzuzeigen, denn die Überweisung ist ja gar nicht beantragt gewesen und müsste ja jetzt irgendwie vom Gericht angeordnet werden. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

19.05.2021, 10:35

Du musst einen gesonderten Überweisungsbeschluss beantragen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

19.05.2021, 10:45

Danke für die prompte Hilfe Goali :knutsch

Sowas hab ich mir schon gedacht. Kann ich das über das normale Formular machen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#4

19.05.2021, 10:54

Ist schon ewig her, dass ich das hatte. Ich meine, dass das mit dem normalen Formular geht. Du musst da aber aufnehmen, dass das der Ü zu dem PfB ist. Wenn Du nicht weiter kommst sag Bescheid, dann kram ich die alte Akte mal raus und guck nach. :knutsch
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

19.05.2021, 11:26

Super danke :) Ich denke, ich fordere den Drittschuldner jetzt erstmal auf, die Drittschuldnererklärung abzugeben (wollte Chef aufgrund Berufung der Gegenseite - die jetzt abgewiesen wurde - nicht forcieren). Und dann schau ich mir die Akte nach meinem Urlaub nochmal an. ;) Denn wenn sich ergibt, dass das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, kann ich mit den Überweiser ja gemütlich sparen. :mrgreen:

Ach so: Eine Frage hab ich noch. Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG bekomme ich dann aber doch nur einmal, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#6

19.05.2021, 11:32

Leider ja (Zöller, § 835, Randnr. 23)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

20.05.2021, 12:20

Blöd. :mrgreen: Aber danke Goali :blumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten