Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hellojule
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#1

18.05.2021, 15:47

Ihr Lieben,
ich muss das erste Mal Unterhalt pfänden und bin ein bisschen hilflos, was ich beim Pfüb-Formular eintragen muss (Unterhalt ist ja dynamisch).
Gepfändet werden soll nur zukünftiger Unterhalt - Rückstände gibt es keine.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!!!!
Geiselmann
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#2

18.05.2021, 18:53

Ohne Unterhaltsrückstand kann keine Pfändung wegen zukünftiger Unterhaltsansprüche erfolgen, § 850d Abs. 3 ZPO.

S. Geiselmann
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#3

31.05.2021, 22:49

Und wenn Rückstände entstanden sind, gibt es ein prima Formular für Unterhaltspfändung in dem auch dynamische Titel super aufgenommen werden können. Achte auf mögliche Änderungen der Altersstufen in der Zukunft.
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