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Unterhaltspfändung

Verfasst: 18.05.2021, 15:47
von hellojule
Ihr Lieben,
ich muss das erste Mal Unterhalt pfänden und bin ein bisschen hilflos, was ich beim Pfüb-Formular eintragen muss (Unterhalt ist ja dynamisch).
Gepfändet werden soll nur zukünftiger Unterhalt - Rückstände gibt es keine.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!!!!

Re: Unterhaltspfändung

Verfasst: 18.05.2021, 18:53
von Geiselmann
Ohne Unterhaltsrückstand kann keine Pfändung wegen zukünftiger Unterhaltsansprüche erfolgen, § 850d Abs. 3 ZPO.

S. Geiselmann

Re: Unterhaltspfändung

Verfasst: 31.05.2021, 22:49
von Geniesserin
Und wenn Rückstände entstanden sind, gibt es ein prima Formular für Unterhaltspfändung in dem auch dynamische Titel super aufgenommen werden können. Achte auf mögliche Änderungen der Altersstufen in der Zukunft.