Einigungsgebühr, Vollstreckung abgeschlossen
Verfasst: 18.05.2021, 14:23
Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen Ende 2018. Damals gab es wohl schon eine Auflassung. Jetzt ruft der neue Eigentümer des Grundstücks an. Er habe ein unbelastetes Grundstück gekauft und später sei diese Sicherungshypothek eingetragen worden, also eine Überschneidung. Soweit kann das stimmen. Er möchte jetzt auf kurzem Weg die Hauptforderung und die festgesetzten Kosten ausgleichen, die Zinsen und Vollstreckungskosten nicht. Unser Mandat ist damit einverstanden.
Ich würde hier die Einigungsgebühr abrechnen nach 1000 VV RVG, also 1,5, da die Vollstreckungsmaßnahme schon lange abgeschlossen ist. Aber welche Gebühr nehme ich jetzt noch dazu, eine Geschäftgebühr, eine Vollstreckungsgebühr oder kann ich die Einigungsgebühr in Verbindung mit der damaligen Vollstreckungsgebühr für die Eintragung abrechnen?
Vielen Dank im Voraus.
folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen Ende 2018. Damals gab es wohl schon eine Auflassung. Jetzt ruft der neue Eigentümer des Grundstücks an. Er habe ein unbelastetes Grundstück gekauft und später sei diese Sicherungshypothek eingetragen worden, also eine Überschneidung. Soweit kann das stimmen. Er möchte jetzt auf kurzem Weg die Hauptforderung und die festgesetzten Kosten ausgleichen, die Zinsen und Vollstreckungskosten nicht. Unser Mandat ist damit einverstanden.
Ich würde hier die Einigungsgebühr abrechnen nach 1000 VV RVG, also 1,5, da die Vollstreckungsmaßnahme schon lange abgeschlossen ist. Aber welche Gebühr nehme ich jetzt noch dazu, eine Geschäftgebühr, eine Vollstreckungsgebühr oder kann ich die Einigungsgebühr in Verbindung mit der damaligen Vollstreckungsgebühr für die Eintragung abrechnen?
Vielen Dank im Voraus.