Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inara
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#1
18.05.2021, 11:33
Ihr Lieben,
wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines Europäischen Zahlungsbefehls gegen Ryan Air in Dublin.
Leider weiss ich das weitere Vorgehen nicht (noch nie gemacht) - mein Chef fragt, ob es auch möglich ist, ZV zu betreiben in dem man einen PfüB beantragt und PayPal als Drittschuldner nimmt oder wie könnte man hier jetzt weiter machen.
Vielen Dank vorab!
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Inara
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#4
19.05.2021, 09:26
vielen lieben Dank, das schau ich mir mal an!