Erfahrungen mit Ermittlungen/Drittauskünfte GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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salia81
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#1

17.05.2021, 14:41

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Ermittlungen/Drittauskünften, die durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen werden Mangels eigener Erfahrungen.

1.
In der einen Akte habe ich es mit einem Schuldner zu tun, den wir zwangsgeräumt haben. Parallel haben wir seinen Arbeitslohn sowie sein Konto gepfändet. Ein normaler Zwangsvollstreckungsauftrag wurde also nie gestellt (nur Räumung und Pfüb).

Da wir trotz Melderegisterauskunft keine neue Anschrift des Schuldners haben, würde ich gerne versuchen herauszufinden, wo der Schuldner rentenversichert ist (da sein Arbeitsverhältnis beendet wurde). Ich habe jedoch gelesen, dass ich die Drittauskünfte nur in Verbindung mit einem ZV-Auftrag einholen kann. Da ich jedoch keine Anschrift habe, macht ein ZV-Auftrag wenig Sinn. Kann ich die Drittauskünfte in diesem Fall vielleicht doch einzeln beauftragen?

2.
Im anderen Fall ist der Schuldner Inhaber einer Einzelfirma. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass unter der Geschäftsanschrift keine Firma (mehr) ansässig sei, der Schuldner soll unter einer bestimmten Anschrift seine Privatanschrift haben. Laut Melderegister ist der Schuldner nach unbekannt verzogen. Mir stellt sich die Frage, ob ich jetzt noch eine Gewerberegisterauskunft einhole in der Hoffnung, eine andere Anschrift zu erhalten oder wie vielversprechend die Drittauskünfte durch den GVZ sind.
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Anahid
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#2

20.05.2021, 15:03

1. Nein, kannst Du meiner Meinung nach nicht. Der VA-Antrag ist Voraussetzung, es sei denn, Dir liegt bereits eine VA des Schuldners vor und Du willst "neue" Auskünfte, weil Du einen Hinweis hast, dass sich was geändert hat. Liegt bei Dir nicht vor. Also würde ich sagen, Du musst erst einmal herausfinden, wo Dein Schuldner abgeblieben ist.

2. Ich gehe nicht davon aus, dass Dich eine Gewerbeauskunft weiterbringt. Ich würde auch davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für Drittauskünfte bislang nicht vorliegen. Wäre halt zu überlegen, ob Du unter der Privatanschrift, obwohl Du weißt, dass der Schuldner dort nicht mehr ist, einen VA-Antrag mit Drittauskünften beantragst. Wenn Du darüber ein Konto des Schuldners erhältst, wäre Dir ja zumindest etwas geholfen.
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Lu33
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#3

21.05.2021, 20:24

Hallo zusammen,

zu 1:
Drittauskünfte können grundsätzlich nur eingeholt werden, wenn der Schuldner die Abgabe der VA verweigert/unentschuldigt dem Termin ferngeblieben ist oder wenn aus den in der VA angegebenen Vermögensgegenständen eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist. M.E. macht es Sinn einen ZV-Auftrag zu stellen mit Abgabe VA ohne vorherigen Pfändungsversuch, die Ermittlung mit aufzunehmen und gleichzeitig die DRA zu beantragen. Gelegentlich wissen die Gerichtsvollzieher sogar wo der Schuldner abgeblieben ist.

zu 2:
Ich persönlich würde mir die Gewerbeauskunft einholen. Du kannst den Schuldner dann auch über seine Arbeitsstätte laden lassen, wenn Du die Privatanschrift nicht rausbekommen solltest. Nur weil der GVZ angibt, es sei kein Geschäft ansässig, heißt es ja nicht, dass es aufgelöst wurde. Hast Du einfach mal über Google oder Facebook ermittelt? Darüber bekommt man auch immer eine Menge raus.

Grundsätzlich bin ich ein riesen Fan von DRA'en. Schuldner haben meist (nicht immer, aber oft) deutlich mehr Konten, als sie in den VA's angeben.

Viel Glück! :-) :wink2
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Spiderman
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#4

26.05.2021, 16:17

salia81 hat geschrieben:
17.05.2021, 14:41
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Ermittlungen/Drittauskünften, die durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen werden Mangels eigener Erfahrungen.

1.
In der einen Akte habe ich es mit einem Schuldner zu tun, den wir zwangsgeräumt haben. Parallel haben wir seinen Arbeitslohn sowie sein Konto gepfändet. Ein normaler Zwangsvollstreckungsauftrag wurde also nie gestellt (nur Räumung und Pfüb).

Da wir trotz Melderegisterauskunft keine neue Anschrift des Schuldners haben, würde ich gerne versuchen herauszufinden, wo der Schuldner rentenversichert ist (da sein Arbeitsverhältnis beendet wurde). Ich habe jedoch gelesen, dass ich die Drittauskünfte nur in Verbindung mit einem ZV-Auftrag einholen kann. Da ich jedoch keine Anschrift habe, macht ein ZV-Auftrag wenig Sinn. Kann ich die Drittauskünfte in diesem Fall vielleicht doch einzeln beauftragen?

2.
Im anderen Fall ist der Schuldner Inhaber einer Einzelfirma. Der Gerichtsvollzieher teilte mit, dass unter der Geschäftsanschrift keine Firma (mehr) ansässig sei, der Schuldner soll unter einer bestimmten Anschrift seine Privatanschrift haben. Laut Melderegister ist der Schuldner nach unbekannt verzogen. Mir stellt sich die Frage, ob ich jetzt noch eine Gewerberegisterauskunft einhole in der Hoffnung, eine andere Anschrift zu erhalten oder wie vielversprechend die Drittauskünfte durch den GVZ sind.
(Fall 1) Naja, du kannst aber dennoch den Gerichtsvollzieher beauftragen und zwar mit dem Hinweis, dem Schuldner die Ladung zur Vermögensauskunft öffentlich zuzustellen gem. § 185 ZPO. Dann setzt du die Häckchen bei den Drittstellenauskünften (BZA, DRV oder KBA). Da die Drittstellenauskünfte nur dann erteilt werden, wenn das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft eingeleitet wird, würde ich das über diesen Weg probieren. Gibt auch ne BGH Entscheidung die du zitieren kannst (die ich dir morgen nachreichen kann), wenn sich der GV weigern sollte, die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zuzustellen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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