Beglaubigte Abschrift Erbschein im Rahmen der ZV
Verfasst: 17.05.2021, 12:16
Hallo,
immer wieder stolpere ich über das Thema der Beglaubigung zwecks Zustellung durch Rechtsanwälte. Dass Anwälte keine öffentliche Beglaubigung vornehmen, aber eigene Schriftsätze oder Vergleiche zur Zustellung beglaubigen dürfen, ist mir klar. Wie ist das im Rahmen der ZV? Wir möchten aus einem Urteil mit Rechtsnachfolgeklausel vollstrecken und erhielten nun die Rückmeldung der Gerichtsvollzieherin, dass hierzu noch eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins übersandt werden müsse. Darf der Anwalt generell vom Erbschein zum Zweck der Zustellung eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins machen? Uns liegt eine Kopie der 2. Ausfertigung vor bzw. wurde drauf gestempelt "Die Übereinstimmung der Abschrift/Kopie mit der Urschrift wird beglaubigt." mit Stempel eines OSZ? Ich weiß nicht, was es damit auf sich hat.
Vielen Dank im Voraus.
immer wieder stolpere ich über das Thema der Beglaubigung zwecks Zustellung durch Rechtsanwälte. Dass Anwälte keine öffentliche Beglaubigung vornehmen, aber eigene Schriftsätze oder Vergleiche zur Zustellung beglaubigen dürfen, ist mir klar. Wie ist das im Rahmen der ZV? Wir möchten aus einem Urteil mit Rechtsnachfolgeklausel vollstrecken und erhielten nun die Rückmeldung der Gerichtsvollzieherin, dass hierzu noch eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins übersandt werden müsse. Darf der Anwalt generell vom Erbschein zum Zweck der Zustellung eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins machen? Uns liegt eine Kopie der 2. Ausfertigung vor bzw. wurde drauf gestempelt "Die Übereinstimmung der Abschrift/Kopie mit der Urschrift wird beglaubigt." mit Stempel eines OSZ? Ich weiß nicht, was es damit auf sich hat.
Vielen Dank im Voraus.