Titelumschreibung w/ Tippfehler in Schuldneranschrift??

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Flora
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#1

16.05.2021, 22:16

Hallo Zusammen!

Folgendes Problem:

Ich habe unter einer Anschrift: Schuldner XY, Lehbähl Nr. XY, in XY-Stadt, vollstreckt. Die Adresse steht auch genau so im Urteil drin. Jetzt schickt mir der GV den Auftrag nebst Vollstreckungsunterlagen zurück mit dem Hinweis: die Straße gäbe es in XY-Stadt nicht. Der Titel müsse korrigiert werden und u.U. ebenfalls geprüft werden, ob die Titelzustellung ordnungsgemäß erfolgt sei. Letzteres könnte ich grundsätzlich / u.U. nachvollziehen.

Nach meiner Google-Recherche heißt die Straße tatsächlich nicht Lehbähl, sondern Lehbühl. Die von uns vorgerichtlich erfolgte Korrespondenz erfolgte sämtlich unter Lehbähl und wurde dem Schuldner auch zugestellt. Im Klageverfahren war er sodann anwaltlich vertreten, so daß die Titelzustellung selbstverständlich auch an die Prozeßbevollmächtigten erfolgte. Ist die Zustellung somit dennoch nicht wirksam??
Und muß ich tatsächlich eine Korrektur des Straßennamens im Urteil vornehmen lassen?? Oder schicke ich den ZV-Auftrag nebst Unterlagen einfach wieder an den GV mit dem Hinweis, daß es sich offenkundig um einen Tippfehler in der Bezeichnung des Straßennamens handelt? Ich vermute aber mal, daß der GV den Auftrag trotzdem nicht durchführt.

Im übrigen finde ich es schon ein sehr befremdliches Verhalten des Gerichtsvollziehers, der ja – das unterstelle ich mal – wohl weiß, daß die Straße nicht Lehbähl, sondern Lehbühl heißt. Das hätte er doch höflichkeitshalber in seinem Schreiben erwähnen können. Ist ja schließlich sein Bezirk. Aber egal. Das nur nebenbei bemerkt.

Was meint Ihr?

Viele Grüße

Flora
Flora
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#2

19.05.2021, 09:29

Wirklich niemand, der eine Meinung dazu hat?
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paralegal6
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#3

19.05.2021, 10:45

das Gericht hat ja Zustellungsurkunden. Vermutlich hat der Briefträger unter der richtigen Anschrift zugestellt bzw. der gegnerische RA hat das EB abgegeben. Ich würde Berichtigung beim Gericht beantragen. Finde eine falsche Straße jetzt auch nicht so schlimm wie einen Namen aber nunja
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#4

20.05.2021, 12:28

Ich würde einfach einen neuen Auftrag mit der richtigen Adresse stellen. Natürlich wirst Du wieder denselben GV erhalten (der wohl auch irgendwie den Schuss nicht mehr gehört hat *sorry*). Also würde ich im Auftrag noch den Zusatz aufnehmen, dass die Zustellung des Urteils an den Prozessbevollmächtigten des Schuldners erfolgte und damit die ordnungsgemäße Zustellung nicht in Frage zu stellen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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