weitere Forderungen bei laufender Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Walle
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#1

06.05.2021, 13:52

Halli Hallo,

folgendes Problemchen habe ich: Wir haben gegen die Schuldnerin einen Zahlungs- und Räumungstitel. Ich habe bei ihrer Bank auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der Hauptforderung und weiteren sämtlichen angefallenen Gebühren (inkl. der RA-Gebühren für die Räumung) und Auslagen laufen.

Nun ist auch die Räumung durch und ich habe von dem GV die Rechnung für die Räumung erhalten. Es sind über EUR 5.000,00. Meine Frage ist, kann ich diese Kosten nun einfach auf die Forderung "draufpacken" und der DS eine aktuelle Forderungsaufstellung zuschicken? :sad: Mein Chef meint, ich solle es so machen, ich selbst bin da aber nicht so ganz sicher, ob es überhaupt geht :oops:

Ich würde nämlich entweder wegen der Räumungskosten eine separate Pfändung beantragen, in dem ich Titel mit beifüge, aber als Forderung nur die Kosten der Räumung eintrage oder ggf. eine Festsetzung nach § 788 beantrage und dann erst pfänden? :kopfkratz
Feldhamster
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#2

06.05.2021, 22:08

Ich würde aktualisierte F-Aufstellung der Bank schicken mit Hinweis darauf, dass Räumungskosten von der Pfändung umfasst sind (eure RA-Gebühren sind ja aufgeführt) und ihr nun die GV-Kosten beziffern könnt. Sollte die Bank sich weigern, dies bei der Pfändung zu berücksichtigen, kannst du immer noch einen neuen Pfüb beantragen.
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