Eintragung Zwangssicherungshypothek bei Gesamtschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

05.05.2021, 16:49

Hallöchen!

Wir haben ein Urteil vorliegen, wonach die drei Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, einen Betrag zu zahlen.

Der Beklagte zu 1) hat ein Grundstück. Kann ich wegen des gesamten Urteilsbetrages hier eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen?

Danke im Voraus!
Geiselmann
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#2

05.05.2021, 18:59

Ja, es darf aber keine Gesamtzwangssicherungshypothek entstehen, § 867 Abs. 2 Satz 1 ZPO

S. Geiselmann
Hedi
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#3

10.05.2021, 09:04

Und wie macht man das dann?
Geiselmann
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#4

10.05.2021, 17:18

Wenn nur der Bekl. 1 ein Grundstück hat, dann den gesamten Betrag auf dieses Grundstück.
Wenn mehrere Bekl. ein Grundstück hätten müsste die Forderung verteilt werden.

S. Geiselmann
Hedi
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#5

12.05.2021, 11:43

Dankeschön!
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