Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Refa-99
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#1
03.05.2021, 13:06
Hallo,
ich soll mal recherchieren, wie wir eine Urkunde hinterlegen können. Die Voraussetzungen und Vorgehensweise ist mir klar. Ich hab auch gelesen, dass die Urkunde nur an den Gläubiger herausgegeben wird, wenn die Kosten gezahlt sind.
Meine Fragen:
- wie viel kostet eine Hinterlegung einer Urkunde ungefähr? Hat da schon jemand Erfahrungen?
- wenn der Gläubiger die Sache nicht abholt und die Urkunde einfach nicht mehr „will“, muss dann unsere Mandantin die Kosten tragen?
Danke!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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- Kennt alle Akten auswendig
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#2
10.05.2021, 23:14
Hinterlegungsrecht ist Länderrecht. Um welches Bundesland geht es?
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Refa-99
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#3
11.05.2021, 15:24
Bayern
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung