Pfänden von Beherrschungs-- und Gewinnabführungsvertrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
düsselrecht
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 13.08.2009, 09:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hilden

#1

01.05.2021, 22:15

Hallo zusammen,
ich soll einen Beherrschung-und Gewinnabführungsvertrag zwischen 2 GmbHs pfänden. Kann mir jemand den richtigen Anspruchsgrund (Text) nennen? Vielen Dank. :panik
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

04.05.2021, 18:54

Man kann keinen Vertrag pfänden, sondern nur Ansprüche, die dem Schuldner gegen einen Dritten auf Grund des Vertrages zustehen.

S. Geiselmann
düsselrecht
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 13.08.2009, 09:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hilden

#3

04.05.2021, 21:15

Ansprüche pfänden ist klar. Ich dachte nur, der Satz wäre komplizierter als: Ansprüche aus dem Beherrschungs-u. Gewinnabführungsvertrag vom .... .
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#4

05.05.2021, 08:06

Hier gab es schon eine passende Antwort auf Deine Frage:

https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... en-2-GmbHs
düsselrecht
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 13.08.2009, 09:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hilden

#5

05.05.2021, 11:16

Hatte ich auch so verstanden. War nur noch kurze Reflexion. Thanks
Antworten