Pfändung Einkommen Ehegatte?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
LauraKatharina
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.01.2020, 12:03
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarland

#1

29.04.2021, 11:30

Hallo alle Zusammen,
ich habe hier leider kein ähnliches Thema gefunden deswegen der neue Thread.

Ich habe einen Titel gegen eine Schuldnerin und eine Kontopfändung etc ging ins Leere. Nun ist einige Zeit vergangen und ich habe festgestellt, dass ihr Ehemann mittlerweile selbstständig ein Unternehmen führt.

Jetzt ist meine Frage: Kann ich trotz Titel auf die Ehefrau beim Ehemann vollstrecken? Bzw in das Gesamtgut vollstrecken? Ich habe § 741 ZPO im Kopf: Betreibt ein Ehegatte oder Lebenspartner, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einspruch des anderen Ehegatten oder Lebenspartners gegen den Betrieb des Erwerbsgeschäfts oder der Widerruf seiner Einwilligung zu dem Betrieb im Güterrechtsregister eingetragen war.

Oder gilt der nur, wenn meine Schuldnerin das Unternehmen führt? Ein Schlupfloch wäre schön :teufel

Ich kann aber so oder so Vermögensauskunft beantragen und dann den eventuellen Unterhaltsanspruch der Schuldnerin gegen ihren Mann pfänden, sollten hier Beträge über bleiben. Oder?

Vom ganzen lesen und überlegen bin ich schon ganz verwirrt :kopfkratz
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4843
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

29.04.2021, 11:36

LauraKatharina hat geschrieben:
29.04.2021, 11:30
Betreibt ein Ehegatte ... , so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, ....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten