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Anspruch B - Krankengeld Übergangsgeld

Verfasst: 27.04.2021, 17:27
von Renata1980
Hallo
Der Fall gestaltet sich weiter herausfordernd.
PfÜB ist durch und erster AG teilt mit, dass Schulder im Krankenstand ist seit 3 Wochen und hinterfragt, ob er überhaupt noch wiederkommt.
Bei Krankengeldbezug, wer genau ist Drittschuldner? Schuldner ist bei AOK Bayern.
Mutter der Gläubigerin vermutet, dass Schuldner in Entzug und nachfolgende Therapie/Reha geht, also Übergangsgeld beziehen könnte.
Wer genau ist da dann Drittschuldner? Die DRV Bund oder die entsprechende DRV Region?
Und wenn der Schuldner dann vielleicht in ALG1-Bezug gehen sollte, wer ist dann DS? Arbeitsagentur "zentral" oder regional".
Schuldner ist im Umkreis München gemeldet, Mutter der Gläubigerin weiss jedoch, dass der umgezogen ist nach München.
Wir wissen noch nicht, ob der jetzige PfüB den Schuldner überhaupt "erreicht".
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Anspruch B - Krankengeld Übergangsgeld

Verfasst: 28.04.2021, 09:19
von Riverside
Wenn der Schuldner erst 3 Wochen im Krankenstand ist, bezieht er theoretisch (sofern keine Vorerkrankungen vorliegen) noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Was danach kommt, kann man ja aktuell nur raten.