Stammeinlage
Verfasst: 27.04.2021, 10:33
Hallo,
Zwangsvollstreckung ist nicht mein Steckenpferd
Ich habe hier eine Schuldnerin (GmbH) mit Sitz in A. Der Geschäftsbetrieb wird auch von dort noch betrieben.
Laut Handelsregister wurde der Sitz nach B verlegt. Dort ist der Geschäftsbetrieb offensichtlich nicht, da Zustellungen dorthin fruchtlos verlaufen (unbekannt etc.)...
Auch gab es bereits mehrere Geschäftsführerwechsel in den letzten 15 Jahren.
Der Mdt möchte, dass ich die Stammeinlage pfände.
Ich habe jetzt zunächst die EV nebst Drittauskünfte beantragt. Diese kommen Anfang Mai (hoffe ich doch).
Was muss ich bei einer eventuellen Pfändung der Stammeinlage vorab beachten. Ich komme mir echt blöd vor, aber ich verstehe das Thema nicht so ganz.
LG
Zwangsvollstreckung ist nicht mein Steckenpferd
Ich habe hier eine Schuldnerin (GmbH) mit Sitz in A. Der Geschäftsbetrieb wird auch von dort noch betrieben.
Laut Handelsregister wurde der Sitz nach B verlegt. Dort ist der Geschäftsbetrieb offensichtlich nicht, da Zustellungen dorthin fruchtlos verlaufen (unbekannt etc.)...
Auch gab es bereits mehrere Geschäftsführerwechsel in den letzten 15 Jahren.
Der Mdt möchte, dass ich die Stammeinlage pfände.
Ich habe jetzt zunächst die EV nebst Drittauskünfte beantragt. Diese kommen Anfang Mai (hoffe ich doch).
Was muss ich bei einer eventuellen Pfändung der Stammeinlage vorab beachten. Ich komme mir echt blöd vor, aber ich verstehe das Thema nicht so ganz.
LG